FG München - Urteil vom 29.11.2000
4 K 3943/97
Normen:
AO (1977) § 169 Abs. 1 S. 3; AO (1977) § 231 Abs. 1 ; AO (1977) § 254 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 476

Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei Nichtbekanntgabe einer Vollstreckungsankündigung; Zeitraum für die Nachholung einer Bekanntgabe; Hemmung der Zahlungsverjährung wegen Wohnsitzanfrage beim Einwohnermeldeamt

FG München, Urteil vom 29.11.2000 - Aktenzeichen 4 K 3943/97

DRsp Nr. 2001/7145

Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei Nichtbekanntgabe einer Vollstreckungsankündigung; Zeitraum für die Nachholung einer Bekanntgabe; Hemmung der Zahlungsverjährung wegen Wohnsitzanfrage beim Einwohnermeldeamt

1. Die Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine Vollstreckungsankündigung setzt die Wirksamkeit der Vollstreckungsankündigung voraus. Allein die Absendung des mit der Unterbrechungshandlung verbundenen Verwaltungsakts genügt nicht. 2. Die Wiederholung einer unwirksamen Bekanntgabe (hier: der Vollstreckungsankündigung) ist nach dem Grundsatz der Rechtssicherheit und dem Gebot des Rechtsfriedens spätestens nach Ablauf der normalen Zahlungsverjährungsfrist von fünf Jahren ausgeschlossen. 3. Zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung aufgrund einer nicht routinemäßigen, aber seitens des FA nicht nachweisbaren Wohnsitzanfrage beim Einwohnermeldeamt.

Normenkette:

AO (1977) § 169 Abs. 1 S. 3; AO (1977) § 231 Abs. 1 ; AO (1977) § 254 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Strittig ist, ob für die Erbschaftsteuer (ErbSt) die Zahlungsverjährung eingetreten ist (§ 231 Abs. 1 Abgabenordnung - AO -).