FG München - Urteil vom 13.12.2000
3 K 2875/97
Normen:
MinöStG § 31 Abs. 2 Nr. 9 Buchst. d; MinöStV § 51 Abs. 1 Satz 1;

Keine Vergütung bei Vermischung von Altöl mit Gasöl; Mineralölsteuer

FG München, Urteil vom 13.12.2000 - Aktenzeichen 3 K 2875/97

DRsp Nr. 2001/8759

Keine Vergütung bei Vermischung von Altöl mit Gasöl; Mineralölsteuer

Wird Gasöl durch Vermischung mit Altöl (Motorenöl) verunreinigt, kann Mineralölsteuer nicht erlassen oder vergütet werden. Die durch Verunreinigung entstehenden Schäden sind dem allgemeinen Geschäftsrisiko zuzurechnen.

Normenkette:

MinöStG § 31 Abs. 2 Nr. 9 Buchst. d; MinöStV § 51 Abs. 1 Satz 1;

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist, ob Mineralölsteuer für nachweislich versteuerte Anteile in Gemischen aus leichtem Heizöl und anderem Gasöl erstattet werden kann.