FG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.11.2000
10 K 295/97
Normen:
BGB § 1093 ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ;

Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Nießbrauchsvorbehalt

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.2000 - Aktenzeichen 10 K 295/97

DRsp Nr. 2001/7024

Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Nießbrauchsvorbehalt

Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG liegt nicht vor, wenn sich der Übergeber eines Hausgrundstücks ein lebenslängliches Wohnrecht gemäß § 1093 BGB unter Ausschluss des jeweiligen Eigentümers an sämtlichen Räumen des übergebenen Hauses und zudem das unwiderrufliche Recht vorbehalten hat, das Haus zu vermieten und die Kaltmiete für sich zu verwenden, falls er das Haus nicht mehr (allein) bewohnen möchte.

Normenkette:

BGB § 1093 ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ;

Tatbestand:

Die Kläger begehren den Abzug von Aufwendungen für die Aufnahme und Pflege der Mutter der Klägerin in einem Altersheim sowie den Abzug von Grundstücksaufwendungen als dauernde Last gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes (EStG).