OLG Köln - Urteil vom 27.11.1995
16 U 42/95
Normen:
BGB § 242 ;

Keine Vertragspflicht zur Aufklärung über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

OLG Köln, Urteil vom 27.11.1995 - Aktenzeichen 16 U 42/95

DRsp Nr. 1996/20595

Keine Vertragspflicht zur Aufklärung über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Im Regelfall besteht keine automatische Aufklärungspflicht des Werkunternehmers gegenüber seinen Kunden über die verschiedenen steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Auftragserfüllung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der eine Teil nach der besonderen Gestaltung des Vertrages und vertraglichen Risikoverteilung und im hinblick auf die besondere Sachkompetenz des anderen Teils eine Aufklärung erwarten muß.

Normenkette:

BGB § 242 ;

Gründe:

Die zulässige, insbesondere frist- und formgerecht eingelegte und begründete Berufung hat auch in der Sache überwiegend Erfolg.