FG Thüringen - Urteil vom 25.11.2009
1 K 664/08
Normen:
EStG § 4f; BGB § 247;
Fundstellen:
DStRE 2011, 133
EFG 2010, 473

Keine Zurechnung der Aufwendungen des nichtehelichen Lebenspartners für erwerbsbedingten Betreuungsaufwand

FG Thüringen, Urteil vom 25.11.2009 - Aktenzeichen 1 K 664/08

DRsp Nr. 2010/11733

Keine Zurechnung der Aufwendungen des nichtehelichen Lebenspartners für erwerbsbedingten Betreuungsaufwand

1. Ein Steuerpflichtiger kann nicht die Aufwendungen seiner Lebenspartnerin im Kalenderjahr 2006 für eine Tagesmutter, die sie von ihrem eigenen Konto bezahlt hat, als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten gem. § 4f EStG wie Werbungskosten geltend machen (entgegen dem Thüringer FG v. 27.5.2009, 2 K 211/08). 2. Aus den Grundsätzen des abgekürzten Zahlungsweges bzw. des abgekürzten Vertragsweges lässt sich kein allgemeines Recht herleiten, eigene Aufwendungen Dritten bzw. Nichtverheirateten im Rahmen ihres Zusammenlebens aus Gründen der Steuerersparnis frei zuordnen zu können.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 4f; BGB § 247;

Tatbestand:

Umstritten ist, ob der Kläger Aufwendungen seiner Lebenspartnerin im Kalenderjahr 2006 für eine Tagesmutter, die sie von ihrem eigenen Konto bezahlt hatte, als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten gemäß § 4f des Einkommensteuergesetzes (EStG) "wie Werbungskosten" geltend machen kann.