Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist seit Oktober 1995 Halter eines Kfz, das der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) entsprechend der verkehrsbehördlichen Einstufung als PKW besteuert hat. Später hat der Kläger an dem Fahrzeug Umbauten vorgenommen, die dazu führten, dass die Verkehrsbehörde das Fahrzeug als LKW anerkannte. Der daraufhin vom Kläger beim FA gestellte Antrag, das Fahrzeug als LKW zu besteuern, wurde von diesem durch Bescheid vom Februar 1996 abgelehnt.
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