FG Köln vom 08.12.1999
11 K 3442/97
Fundstellen:
EFG 2000, 312

Kfz-Überlassung: Zuzahlung zu den Anschaffungskosten

FG Köln, vom 08.12.1999 - Aktenzeichen 11 K 3442/97

DRsp Nr. 2001/2885

Kfz-Überlassung: Zuzahlung zu den Anschaffungskosten

Zuzahlungen eines Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des von seinem Arbeitgeber angeschafften und ihm zur Verfügung gestellten Firmenwagens können nur bis zur Höhe des nach der Listenpreisregelung ermittelten geldwerten Vorteils für die Privatfahrten/Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt werden. Übersteigt die Zuzahlung die Höhe des geldwerten Vorteils, kommt ein Abzug als Werbungskosten bzw. negative Einnahmen nicht in Betracht.

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute, die von dem Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.

Der Kläger erzielte im Streitjahr 1994 als Organisationsdirektor bei der XY-Krankenversicherung Aktiengesellschaft (XY) in A Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seine Arbeitgeberin stellte ihm - wie in den Vor- und Folgejahren - auch 1994 ein Dienstfahrzeug zur Verfügung. Die Anschaffungskosten des bis Mitte Juni 1994 genutzten Fahrzeuges (K-RL 862) beliefen sich auf 48.400,-- DM, die des nachfolgend von der XY überlassenen neu angeschafften Fahrzeuges auf 58.719,-- DM. Der Kläger beteiligte sich 1994 mit 18.081,28 DM an den Anschaffungskosten des Neuwagens.

Der Kläger nutzte die vorgenannten Dienstfahrzeuge im Jahre 1994 wie folgt:

Art der Fahrt; Kilometer; %-Anteil

Dienstfahrten; 23.471 km; 56,48 %