BFH - Beschluß vom 06.12.2000
VI B 193/00
Normen:
EStG § 62 Abs. 2 S. 1; FGO § 142 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 599

Kindergeld; Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

BFH, Beschluß vom 06.12.2000 - Aktenzeichen VI B 193/00

DRsp Nr. 2001/4001

Kindergeld; Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

Bei der im PKH-Verfahren gebotenen summarischen Betrachtungsweise bestehen hinreichende Erfolgsaussichten für den Kindergeldanspruch eines Ausländers, wenn ihm ein längerfristiger Aufenthalt in der Bundesrepublik gestattet ist, ohne dass er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltsbefugnis ist.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 2 S. 1; FGO § 142 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;

Gründe: