BFH, Beschluß vom 16.10.1998 - Aktenzeichen VI B 222/97
DRsp Nr. 1999/692
Kindergeld bei Unterbringung im Pflegeheim
»Es ist nach der Neuregelung des Kinderleistungsausgleichs durch das Jahressteuergesetz 1996 ernstlich zweifelhaft, ob ein in einem Pflegeheim untergebrachtes behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG), wenn es Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz und eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält, die der Sozialhilfeträger auf sich übergeleitet hat.«