1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Kindergeldanspruch für eine volljährige, aber ledige Tochter erlischt, wenn diese nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater ihres Kindes hat.
Der Kläger ist der Vater einer im Juli 1990 geborenen Tochter. Der Kläger und die Mutter seiner Tochter leben offenbar weder zusammen noch sind sie verheiratet. Der Kläger gewährt seiner Tochter Unterhalt in Höhe von 200 Euro monatlich. Die Mutter leistet ihr keinen Unterhalt.
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