FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 14.11.2013
12 K 1256/13
Normen:
BGB § 1615l; EStG § 32a; EStG § 62;

Kindergeld bei Unterhaltsanspruch des volljährigen, ledigen Kindes gegen den Vater seines Kindes

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 14.11.2013 - Aktenzeichen 12 K 1256/13

DRsp Nr. 2014/4581

Kindergeld bei Unterhaltsanspruch des volljährigen, ledigen Kindes gegen den Vater seines Kindes

Es besteht kein Anspruch auf Kindergeld, wenn das ledige Kind einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater seines Kindes wegen Kinderbetreuung hat und auf eine Erwerbstätigkeit deshalb verzichtet, weil es für einen Beruf ausgebildet wird.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1615l; EStG § 32a; EStG § 62;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kindergeldanspruch für eine volljährige, aber ledige Tochter erlischt, wenn diese nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater ihres Kindes hat.

Der Kläger ist der Vater einer im Juli 1990 geborenen Tochter. Der Kläger und die Mutter seiner Tochter leben offenbar weder zusammen noch sind sie verheiratet. Der Kläger gewährt seiner Tochter Unterhalt in Höhe von 200 Euro monatlich. Die Mutter leistet ihr keinen Unterhalt.