FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 30.09.1997
V 280/97
Fundstellen:
EFG 1998, 374

Kindergeld bei Urlaub vom Studium wegen Kindesbetreuung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.09.1997 - Aktenzeichen V 280/97

DRsp Nr. 2001/3262

Kindergeld bei Urlaub vom Studium wegen Kindesbetreuung

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nicht, wenn ein an einer Hochschule eingeschriebenes Kind zwecks Betreuung eines eigenen Kindes für ein Semester (= sechs Monate) vom Studium beurlaubt wird.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der von der beklagten Familienkasse beim Arbeitsamt A. (Familienkasse) gegen die Klägerin (Klägerin) erlassene Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wegen Rückforderung des der Klägerin für ihre Tochter A. gewährten Kindergelds rechtmäßig ist.

Der Klage liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die geschiedene Klägerin ist als ... selbständig tätig. Für die 1969 geborene Tochter A. war ihr das Sorgerecht übertragen worden. Seit 1990 ist A. an der Universität A. in den Fächern ... und ... eingeschrieben. A. ist alleinerziehende Mutter der am ... 1994 geborenen Tochter B. Für das Sommersemester 1996 (1. April bis 30. September) wurde sie beurlaubt; Grund: Kindesbetreuung.