Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Kind A bei der Festsetzung des Kindergeldes zu berücksichtigen ist.
A ist am 27.6.1969 geboren. Seit dem Sommersemester 1992 ist er an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu NN immatrikuliert. Er war auch im Wintersemester 1995/96, Sommersemester 1996 und Wintersemester 1996/97 eingeschrieben. Er ist seit dem 5.7.1995 verheiratet.
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