FG Köln vom 16.12.1998
2 K 6306/96
Fundstellen:
EFG 1999, 389

Kindergeld: Berufsausbildung bei Praktikum?

FG Köln, vom 16.12.1998 - Aktenzeichen 2 K 6306/96

DRsp Nr. 2001/2903

Kindergeld: Berufsausbildung bei Praktikum?

Von einer Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG ist auch dann auszugehen, wenn ein Praktikum zwar in der Ausbildungsordnung nicht zwingend vorgeschrieben ist, jedoch der Ausbildung unzweifelhaft dient (hier: sechsmonatiges Praktikum eines Jura-Studenten beim Rechtsanwalt).

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Kind A bei der Festsetzung des Kindergeldes zu berücksichtigen ist.

A ist am 27.6.1969 geboren. Seit dem Sommersemester 1992 ist er an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu NN immatrikuliert. Er war auch im Wintersemester 1995/96, Sommersemester 1996 und Wintersemester 1996/97 eingeschrieben. Er ist seit dem 5.7.1995 verheiratet.