FG München - Gerichtsbescheid vom 16.12.2013
5 K 505/12
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; StGB § 67e;

Kindergeld Nachweis des Eintritts der Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres

FG München, Gerichtsbescheid vom 16.12.2013 - Aktenzeichen 5 K 505/12

DRsp Nr. 2014/2998

Kindergeld Nachweis des Eintritts der Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres

Wird nicht nachgewiesen, dass die Behinderung eines nach dem 25. Lebensjahr mehrfach inhaftierten Kindes vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, weil sich dies weder aus dem Gutachten eines Bezirksklinikums noch aus der Stellungnahme gem. § 67e StGB der Bezirkskliniken ergibt und andere Gutachten, Arztberichte oder Krankenunterlagen nicht aktenkundig sind sowie der Kindergeldberechtigte keine weiteren Nachweise vorlegt, scheidet ein Kindergeldanspruch gem. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG aus.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; StGB § 67e;

Gründe

I.

Streitig ist, ob für das Kind …, geboren am 11. Oktober 1982, wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung Kindergeld ab Januar 2010 festzusetzen und auszuzahlen ist.