1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob für das Kind …, geboren am 11. Oktober 1982, wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung Kindergeld ab Januar 2010 festzusetzen und auszuzahlen ist.
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