BFH - Urteil vom 29.10.1999
VI R 53/99
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 431

Kindergeld: Promotionsvorbereitung als Berufsausbildung

BFH, Urteil vom 29.10.1999 - Aktenzeichen VI R 53/99

DRsp Nr. 2000/854

Kindergeld: Promotionsvorbereitung als Berufsausbildung

Zur Berufsausbildung eines Kindes gehört auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluss an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt wird. Hiervon ist regelmäßig auszugehen, wenn als Berufsziel die Laufbahn eines Hochschullehrers angestrebt wird.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a;

Gründe:

Streitig ist, ob der Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) für ihren 1971 geborenen Sohn (S.), der sich auf eine Promotion vorbereitete, ein Anspruch auf Kindergeld zusteht.