BFH - Beschluß vom 30.11.2000
VI B 212/00
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 628

Kindergeld; Verstoß gegen Art. 6 GG

BFH, Beschluß vom 30.11.2000 - Aktenzeichen VI B 212/00

DRsp Nr. 2001/1177

Kindergeld; Verstoß gegen Art. 6 GG

Zu den Anforderungen an die Rüge, die Rückforderung des Kindergeldes verstoße gegen Art. 6 GG.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, sie war deshalb zu verwerfen.