FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.08.2002 - Aktenzeichen 1 K 1365/02
DRsp Nr. 2002/18189
Kindergeld zwischen Abitur und Zivildienst
§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2cEStG ist analog anzuwenden, wenn ein Kind auf den Beginn des Zivildienstes wartet und die Zivildienststelle nicht eher antreten kann.