Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist Vater von zwei 1982 und 1986 geborenen Kindern, die zunächst im Haushalt seiner von ihm geschiedenen früheren Ehefrau lebten. Seit Oktober 1996 leben die Kinder im Haushalt des Antragstellers, der die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und im Inland seinen Wohnsitz hat. In einem gerichtlichen Vergleich zwischen dem Antragsteller und seiner geschiedenen Ehefrau vereinbarten die Vergleichsparteien, daß der Antragsteller für die beiden Kinder Unterhalt in Höhe von 700 DM an die geschiedene Ehefrau zahlt. In dem protokollierten Vergleich heißt es sodann: "Dabei gehen die Beteiligten davon aus, daß das gesamte staatliche Kindergeld dem Antragsgegner (Antragsteller des vorliegenden Verfahrens) zusteht."
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