Kirchensteuerpflicht bei der Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile
BFH, vom 04.11.1996 - Aktenzeichen I B 53/96
DRsp Nr. 2001/1210
Kirchensteuerpflicht bei der Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile
Bei einer durch Wegzug ins Ausland ausgelösten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 21 Abs. 2 Nr. 2UmwStG ist für die Frage der Kirchensteuerpflicht darauf abzustellen, ob der Steuerpflichtige bei Wegzug ins Ausland Mitglied der Kirche war. Die Tatsache, daß er im Zeitpunkt des tatsächlichen Verkaufs der Anteile aus der Kirche ausgetreten war, rechtfertigt keine Billigkeitsmaßnahme.