FG Münster, vom 24.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 208/09
Klärung des Begriffs der höheren Gewalt i.S.v. § 110 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO); Verfassungswidrigkeit einer Besteuerung bei Nichtkenntnis der zugrunde liegenden Sachverhalte als Höhere Gewalt; Höhere Gewalt bzgl. der Hinderung des Betroffenen an der rechtzeitigen Einlegung eines Rechtsbehelfs aufgrund arglistigen Verhaltens eines Gegners; Höhere Gewalt durch rechtswidriges oder treuwidriges Verhalten der Behörde
BFH, Beschluss vom 17.11.2009 - Aktenzeichen VI B 74/09
DRsp Nr. 2010/4644
Klärung des Begriffs der höheren Gewalt i.S.v. § 110 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO); Verfassungswidrigkeit einer Besteuerung bei Nichtkenntnis der zugrunde liegenden Sachverhalte als Höhere Gewalt; Höhere Gewalt bzgl. der Hinderung des Betroffenen an der rechtzeitigen Einlegung eines Rechtsbehelfs aufgrund arglistigen Verhaltens eines Gegners; Höhere Gewalt durch rechtswidriges oder treuwidriges Verhalten der Behörde