Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 24. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu einem Beitrag für die Herstellung der Entwässerungsanlage des Beklagten.
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