FG Nürnberg - Urteil vom 03.05.2018
6 K 1031/17
Normen:
EStG § 9 Abs. 4a;

Klage gegen Einkommensteuerbescheid; Berücksichtigung von Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

FG Nürnberg, Urteil vom 03.05.2018 - Aktenzeichen 6 K 1031/17

DRsp Nr. 2019/12380

Klage gegen Einkommensteuerbescheid; Berücksichtigung von Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 4a;

Tatbestand

Streitig ist, ob bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.

Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, der Kläger als angestellter Postzusteller.