FG Berlin-Brandenburg - Gerichtsbescheid vom 12.07.2023
16 K 16070/23
Normen:
FGO § 52d;

Klagerhebung auf nichtelektronischem Wege durch Steuerberater; Steuerbarkeit ausländischer Einkünfte

FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 12.07.2023 - Aktenzeichen 16 K 16070/23

DRsp Nr. 2023/11813

Klagerhebung auf nichtelektronischem Wege durch Steuerberater; Steuerbarkeit ausländischer Einkünfte

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Normenkette:

FGO § 52d;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten in der Sache um die Steuerbarkeit ausländischer Einkünfte. Der Kläger hat als in C... wohnhafter Regisseur für seine selbständige Tätigkeit in Tschechien von einer tschechischen Kapitalgesellschaft im Streitjahr rund 142 T€ erhalten, die das beklagte Finanzamt - FA - der Besteuerung unterwarf, weil die ausländische Besteuerung bis zum Erlass der Einspruchsentscheidung vom 21.04.2023 nicht nachgewiesen worden war. Im Laufe des Klageverfahrens legt der Kläger dazu NachweiseFG-A Bl. 19-28< schließen vor.

Vorab ist die Wirksamkeit der Klageerhebung unter dem Gesichtspunkt der Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (§ 52d Finanzgerichtsordnung - FGO -) zu klären. Die Klage wurde für den Kläger durch die in C... kanzleiansässige Steuerberaterin B... erhoben.

I.1.