BFH vom 10.11.1993
I R 36/93
Fundstellen:
GmbHR 1994, 898

Körperschaftsteuer; Pensionszusage an alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 8 KStG)

BFH, vom 10.11.1993 - Aktenzeichen I R 36/93

DRsp Nr. 1997/8663

Körperschaftsteuer; Pensionszusage an alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 8 KStG)

War der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer zur Zeit der Pensionszusage nahezu 68 Jahre alt, so war nach allgemeiner Lebenserfahrung nur noch mit einer zeitlich eng begrenzten Tätigkeit durch ihn zu rechnen. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter hatte eine entsprechende Pensionszusage nicht erteilt. Die Zuführungen zur Pensionsrückstellung sind verdeckte Gewinnausschüttungen.

Für die Praxis:

Der Beurteilung des Versorgungsaufwands als verdeckte Gewinnausschüttung steht nach Auffassung des BFH nicht entgegen, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer vor Umwandlung der früheren Einzelfirma in die GmbH in diesem Unternehmen tätig war. Die Zeit, die er als Inhaber der Einzelfirma tätig war, kann bei der GmbH berücksichtigt werden.

Fundstellen
GmbHR 1994, 898