Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin ihres am 4.8.1996 verstorbenen Ehemannes "X".
Dieser war bis zu seinem Tode alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementärin und einziger Kommanditist der "M" GmbH & Co KG (im folgenden KG). Er war außerdem alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer diverser anderer Gesellschaften mbH., unter anderem auch der "N"- GmbH "H-Stadt" (im folgenden GmbH).
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