BFH - Urteil vom 21.10.1997
VIII R 20/96
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1072

Kommanditist: Zurechnung des Sanierungsgewinns

BFH, Urteil vom 21.10.1997 - Aktenzeichen VIII R 20/96

DRsp Nr. 1998/18793

Kommanditist: Zurechnung des Sanierungsgewinns

Bei einer unternehmensbezogenen Sanierung sind auch Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto am Sanierungsgewinn beteiligt. Folge: Ihr negatives Kapitalkonto wird steuerfrei aufgefüllt. Das gilt auch dann, wenn die Kommanditisten im zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulderlaß oder sogar zum Zweck der Sanierung aus der KG ausscheiden.

Gründe:

Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Jahr 1983 Alleingesellschafter der M-GmbH und Kommanditist der M-GmbH und Co. KG (M-KG). Weitere Kommanditisten waren an der M-KG nicht beteiligt. Nach den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen hatte die M-GmbR als Komplementär und Geschäftsführer der M-KG Anspruch auf eine angemessene Vergütung, während sämtliche Gewinne und Verluste dem Kommanditisten zuzurechnen waren. Geschäftsführer der M-GmbH war der Beigeladene zu 3.