1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen vom 16.10.2020 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz über die Rechtmäßigkeit einer Versetzung, die Zuweisung einer bestimmten Arbeitsstelle sowie um Schmerzensgeld.
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