BFH - Urteil vom 19.11.2003
I R 21/02
Normen:
DBA-USA Art. 17 Abs. 1 Art. 24 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1076
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 21.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 7904/00

Konzertveranstalter - Einnahmen des Künstlers

BFH, Urteil vom 19.11.2003 - Aktenzeichen I R 21/02

DRsp Nr. 2004/9295

Konzertveranstalter - Einnahmen des Künstlers

1. Trägt ein Konzertveranstalter die Kosten für den Transport des von ihm engagierten Künstlers zum Veranstaltungsort und für Übernachtung und Pflege des Künstlers, so folgt daraus nicht, dass die Übernahme von Reisekosten nur im überwiegenden Interesse des zahlenden Veranstalters erfolgt, nicht aber auch im Interesse des Künstlers an der Befreiung von Reisekosten. Die Übernahme der Transportkosten etc. führt daher regelmäßig zu Einnahmen des Künstlers.2. Einnahmen i.S. des Art. 17 Abs. 1 DBA-USA "für das Kj" erzielt der Künstler, wenn die Einnahmen im betreffenden Kj erbrachte Leistungen abgelten. Auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen kommt es insoweit nicht an.

Normenkette:

DBA-USA Art. 17 Abs. 1 Art. 24 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob Einkünfte des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern vom 29. August 1989 (DBA-USA) in Deutschland besteuert werden dürfen.