I.
Die Klägerin begehrt die Gewährung von Ausfuhrerstattung.
Die Klägerin ließ im Februar bzw. März 1993 insgesamt 956 Kartons gefrorenes Rindfleisch der Marktordnungs-Warenlistennummer 0201 3000 1500 beim Hauptzollamt A zur Erstattungslagerung mit dem Ziel der Ausfuhr nach Ägypten (unverbindlich) abfertigen. Antragsgemäß gewährte das beklagte Hauptzollamt der Klägerin mit Bescheiden vom 26.03.1993 (Nr. .....1 und .....2) und 01.04.1993 (Nr. .....3) die Vorfinanzierung eines der Ausfuhrerstattung entsprechenden Betrages in Höhe von insgesamt DM 92.764,85 (= EUR 47.419,92).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|