Der Antrag wird zurückgewiesen.
I. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 19.04.2021 bei dem Finanzgericht (FG) des Landes Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gestellt, in dem das Finanzamt B (FA B) als Antragsgegner bezeichnet ist. Dieser Antrag betrifft den für die Antragstellerin ergangenen Bescheid des FA B über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (Gewinnfeststellung) und des verrechenbaren Verlustes nach § 15a des Einkommensteuergesetzes für das Jahr 2015 vom 09.07.2018. In dem Antrag wurde auf ein in der Hauptsache noch anhängiges Einspruchsverfahren verwiesen. Das Verfahren auf Gewährung gerichtlichen Eilrechtsschutzes ist bei dem FG des Landes Sachsen-Anhalt unter dem Aktenzeichen … anhängig.
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