FG Münster - Urteil vom 24.04.1996
7 K 4672/94 L
Normen:
EStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 8 Abs. 2 ;

Kostenerstattung als Geld- und nicht als Sachbezug

FG Münster, Urteil vom 24.04.1996 - Aktenzeichen 7 K 4672/94 L

DRsp Nr. 2002/18153

Kostenerstattung als Geld- und nicht als Sachbezug

Die Kostenübernahme des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der privaten Nutzung des vom Arbeitnehmer geleasten Kraftfahrzeugs stellt keinen Sachbezug (Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs), sondern eine Leistung in Geld dar (Erfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten des Arbeitnehmers).

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 8 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist die Höhe des den Arbeitnehmern der Klägerin zugeflossenen steuerpflichtigen Vorteils.