Das Verfahren wird eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. Januar 2017 ist wirkungslos geworden, soweit es der Klage stattgegeben hat.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
III.Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 15.000,- EUR festgesetzt.
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