Die Klägerin ist eine KG, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit ca. 100 Milchkühen und 120 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche unterhält. Sie schaffte im Jahr 2011 einen gebrauchten Mayer Siloking Selbstfahrer SF zu einem Miteigentumsanteil von 1/2 an. Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um einen selbstfahrenden Futtermischwagen.
Der Beklagte (das Finanzamt --FA--) setzte gegenüber der Klägerin als Fahrzeughalterin mit Bescheid vom 11. August 2011 für das vorgenannte Fahrzeug Kraftfahrzeugsteuer fest.
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