BFH vom 12.09.1996
III B 70/96

Krankheitskosten: Nachweis der medizinischen Notwendigkeit

BFH, vom 12.09.1996 - Aktenzeichen III B 70/96

DRsp Nr. 1997/8165

Krankheitskosten: Nachweis der medizinischen Notwendigkeit

1. Kosten für Maßnahmen, die nach der Lebenserfahrung nicht ausschließlich von Kranken aufgrund einer medizinischen Indikation unmittelbar zur Behandlung oder Linderung einer Krankheit ergriffen werden, sind nur dann als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn im Einzelfall durch ein vor Durchführung der Maßnahme ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, daß die Maßnahme zur Heilung oder Linderung einer Krankheit des Steuerpflichtigen notwendig ist und daß eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend erscheint. 2. Durch die Bescheinigung des Arbeitgebers über die Lohnfortzahlung während einer solchen Maßnahme kann die medizinische Notwendigkeit auch dann nicht nachgewiesen werden, wenn es sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handelt.

Für die Praxis: