OLG Karlsruhe, vom 28.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 U 5/06
LG Mosbach - 4 O 48/05 KfH - 14.12.2005,
Kündigung des Anstellungsvertrags des GmbH-Geschäftsführers wegen Veräußerung von Beteiligungen ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung
BGH, Beschluß vom 10.12.2007 - Aktenzeichen II ZR 289/06
DRsp Nr. 2008/6277
Kündigung des Anstellungsvertrags des GmbH-Geschäftsführers wegen Veräußerung von Beteiligungen ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung
»Holt der Geschäftsführer einer GmbH satzungswidrig die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Veräußerung von Beteiligungen nicht ein, kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung seines Anstellungsvertrags fehlen, wenn besondere Umstände den Verstoß gegen die innergesellschaftliche Kompetenzordnung in einem milderen Licht erscheinen lassen.«