LAG Niedersachsen, vom 02.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 1585/05
ArbG Oldenburg, vom 01.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 110/05
Kündigungsrecht; Wettbewerbsverbot - Sonderkündigungsrecht bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Wettbewerbsverbot; Karenzentschädigung
BAG, Urteil vom 25.10.2007 - Aktenzeichen 6 AZR 662/06
DRsp Nr. 2007/19559
Kündigungsrecht; Wettbewerbsverbot - Sonderkündigungsrecht bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Wettbewerbsverbot; Karenzentschädigung
»Das Sonderkündigungsrecht nach § 12KSchG steht dem Arbeitnehmer nicht zu, wenn er während des Kündigungsschutzprozesses eine selbständige Tätigkeit aufgenommen hat.«
Orientierungssätze:1. Die Erklärungsfrist des § 12 Satz 1 KSchG ist auch gewahrt, wenn der Arbeitnehmer schon vor Rechtskraft des Urteils dem Arbeitgeber mitteilt, im Falle des Obsiegens im Kündigungsschutzprozess das bisherige Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen zu wollen.2. § 12KSchG ist nicht analog anwendbar, wenn der Arbeitnehmer eine selbständige Tätigkeit aufnimmt. Eine planwidrige Gesetzeslücke als Voraussetzung für eine analoge Anwendung des § 12KSchG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit liegt nicht vor.
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