LSG Bayern - Urteil vom 04.12.2007
L 5 KR 274/06
Normen:
KSVG § 1 ; KSVG § 2 ;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 17.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 120/04

Künstlersozialkasse: Bescheide müssen Höhe und Grund der Verpflichtung beinhalten

LSG Bayern, Urteil vom 04.12.2007 - Aktenzeichen L 5 KR 274/06

DRsp Nr. 2008/40011

Künstlersozialkasse: Bescheide müssen Höhe und Grund der Verpflichtung beinhalten

Normenkette:

KSVG § 1 ; KSVG § 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin abgabepflichtig nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist.

Die Klägerin ist eine in N. niedergelassene Aktiengesellschaft mit dem handelsregisterlich eingetragenen Unternehmensgegenstand Luftverkehr im In- und Ausland sowie der Betrieb aller damit zusammenhängende Geschäfte insbesondere An- und Verkauf von Fluggeräten. Zur Pflege der public relations nimmt sie seit 2001 die Dienste der Firma m. communications in G. in Anspruch. Diese befasst sich mit der Gestaltung und dem Design von Print- und Online-Medien unter Betonung der Verbindung von Design und Kommunikation und war bis zur Umwandlung in eine GmbH Anfang 2004 eine Einzelfirma des G. B ...

I. Die Beklagte stellte mit Bescheid vom 22.07.2003/Widerspruchs- bescheid vom 02.02.2004 Abgabepflicht der Klägerin nach dem KSVG fest, weil sie regelmäßig künstlerische und publizistische Leistungen der Firma m. communications in Anspruch nehme. In Auswertung des Beratungsvertrages vom 15.07.2002 sowie von Abrechnungen von Leistungen für

- Internetletters,

- Mitarbeitermagazin,

- Mediendesign,

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- Satz- und Lithographie,

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- Internetprojektplanung,

- Redaktionssitzungen,

- Bordmagazinbesprechungen,