Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 60% und der Beklagten zu 40% auferlegt.
Die Beteiligten streiten zuletzt noch um die Frage, ob dem Kläger für das Beitragsjahr 2006 zusätzliche Altersvorsorgezulage in Höhe von 74,29 Euro zusteht.
Der Kläger und seine Ehefrau schlossen im Jahr 2005 jeweils einen nach §
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