FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.12.2018
8 K 8131/17
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 1-2;

Kürzung des Gewinns um 1,2 Prozent des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.12.2018 - Aktenzeichen 8 K 8131/17

DRsp Nr. 2022/9642

Kürzung des Gewinns um 1,2 Prozent des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 1-2;

Tatbestand

Die Klägerin wurde unter einer abweichenden Firmenbezeichnung als Vorratsgesellschaft im Januar 2014 gegründet. Nach der Satzung war Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung eigenen Vermögens. Nach Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag vom 6. März 2014 wurde sie in B... GmbH umbenannt. Gleichzeitig wurde § 2 des Gesellschaftsvertrages neugefasst und als Gegenstand des Unternehmens der Erwerb von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie deren Verwaltung geändert. Die Klägerin erwarb am 24. Juni 2014 Grundbesitz in C..., den sie nach Übergang von Nutzen und Lasten seit dem 1. Juli 2014 in ihrem Betriebsvermögen bilanziert.