BFH - Urteil vom 21.12.2000
XI B 75/99
Normen:
EStG § 10 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 773

Kürzung des Vorwegabzuges

BFH, Urteil vom 21.12.2000 - Aktenzeichen XI B 75/99

DRsp Nr. 2001/4920

Kürzung des Vorwegabzuges

Die Rechtsfrage, ob der Ehegatten bei Zusammenveranlagung zustehende Vorwegabzug auch dann in vollem Umfang zu kürzen ist, wenn nur der Arbeitgeber eines Ehegatten Zukunftssicherungsleistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG erbringt, hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO. Diese Rechtsfrage hat der BFH bereits mehrfach entschieden.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist als unbegründet zurückzuweisen. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) aufgeworfene Rechtsfrage, ob der Ehegatten bei Zusammenveranlagung zustehende Vorwegabzug auch dann in vollem Umfang zu kürzen ist, wenn nur der Arbeitgeber eines Ehegatten Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erbringt, hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO).