FG Köln - Urteil vom 28.11.2007
10 K 5655/04
Normen:
SGB VI § 1 Satz 4 ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 531

Kürzung des Vorwegabzugs beim Minderheitsgesellschafter

FG Köln, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen 10 K 5655/04

DRsp Nr. 2008/1953

Kürzung des Vorwegabzugs beim Minderheitsgesellschafter

Erhält der Minderheitsgesellschafter und nicht rentenversicherungspflichtige Vorstandsvorsitzende einer AG eine Pensionsanwartschaft, die nicht in Proportion zu seinem Beteiligungsverhältnis steht und erwirbt er somit seinen Anspruch auf Altersversorgung nicht vollständig aufgrund eigener Beitragsleistung, steht ihm nur der gekürzte Vorwegabzug zu.

Normenkette:

SGB VI § 1 Satz 4 ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte im Hinblick auf eine dem Kläger zugesagte Altersversorgung zu Recht eine Kürzung des Vorwegabzugs vorgenommen hat.