FG Köln - Senatsurteil vom 11.12.2002
14 K 3670/02
Normen:
EStG § 3 Nr. 62 ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 1, 2 ; EStG § 10 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 641
EFG 2003, 611

Kürzung des Vorwegabzugs nur vom Arbeitslohn des Ehegatten, der die Voraussetzungen der Kürzungsvorschrift erfüllt

FG Köln, Senatsurteil vom 11.12.2002 - Aktenzeichen 14 K 3670/02

DRsp Nr. 2003/5598

Kürzung des Vorwegabzugs nur vom Arbeitslohn des Ehegatten, der die Voraussetzungen der Kürzungsvorschrift erfüllt

Der Vorwegabzug ist nur unter Berücksichtigung der Einnahmen des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit ohne Berücksichtigung von Einnahmen des Ehegatten aus nichtselbständiger Arbeit zu kürzen, wenn dem Ehegatten weder Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden, noch der Ehegatte zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört (gegen R 106 S 3 EStR 2001).

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 62 ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 1, 2 ; EStG § 10 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien ist streitig, ob bei der Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a Einkommensteuergesetz - EStG - die Einnahmen beider Kläger zu berücksichtigen sind.