FG Hessen - Urteil vom 08.12.1998
12 K 6461/97
Normen:
EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; EStG § 4 Abs. 4 ;

Landwirtschaft; Rinderzucht; Informationsreise; Mischaufwendung; Studienreise; USA - Aufwendungen für eine Informationsreise als

FG Hessen, Urteil vom 08.12.1998 - Aktenzeichen 12 K 6461/97

DRsp Nr. 2001/1878

Landwirtschaft; Rinderzucht; Informationsreise; Mischaufwendung; Studienreise; USA - Aufwendungen für eine Informationsreise als

Aufwendungen für eine vom Verband der Rinderzüchter organisierte Fachstudienreise für Rinderhalter in die Vereinigten Staaten von Amerika fallen trotz der besuchten Produktionsstätten und Informationsveranstaltungen als sog. Mischaufwendungen unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG, wenn private touristische Interessen nicht nur notwendigerweise hingenommene Begleiterscheinungen der betrieblichen Informationsveranstaltung waren.

Normenkette:

EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; EStG § 4 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger führt einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, die Klägerin ist ausweislich der für das Jahr 1995 vorgelegten Einkommensteuererklärung Hausfrau.