BFH vom 23.04.1996
VIII R 27/94

Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

BFH, vom 23.04.1996 - Aktenzeichen VIII R 27/94

DRsp Nr. 1997/8226

Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

1. Die Objektzahl und der enge zeitliche Zusammenhang stellen im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel oder eine private Vermögensverwaltung vorliegt, lediglich Beweisanzeichen dar, die durch andere objektive Sachverhaltsmerkmale erschüttert werden können. 2. Als ein gegen eine bereits im Zeitpunkt der Errichtung vorliegende zumindest bedingte Weiterveräußerungsabsicht sprechender objektiver Umstand kommt eine vom Weiterveräußerer selbst vorgenommene langfristige Vermietung oder eine auf Dauer angelegte Eigennutzung des Objekts in Betracht. Eine Vermietung bis zu fünf Jahren ist noch nicht als langfristig einzustufen. 3. Werden vom Steuerpflichtigen und seiner Familie nur vorübergehend eigengenutzte Objekte veräußert, ohne daß hierfür offensichtliche Sachzwänge wie beruflich bedingte örtliche Veränderungen, Umzug in eine näher am Arbeitsplatz gelegene Wohnung, größerer Platzbedarf durch Familienzuwachs, Trennung der Eheleute oder andere plausible private Gründe bestehen, sind sie nicht dem notwendigen Privatvermögen, sondern dem notwendigen Betriebsvermögen in Gestalt von Umlaufvermögen des gewerblichen Grundstückshändlers zuzurechnen.

Für die Praxis: