1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob ein Schwerbehinderter neben einem pauschalen Kilometersatz von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer auch die Anschaffungskosten für einen neuen Pkw als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen kann.
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