FG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.12.2013
1 K 703/11
Normen:
AO § 33 Abs. 1;

Leasinggebühren für einen Pkw als außergewöhnliche Belastung bei Schwerbehinderung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2013 - Aktenzeichen 1 K 703/11

DRsp Nr. 2014/4588

Leasinggebühren für einen Pkw als außergewöhnliche Belastung bei Schwerbehinderung

Ein schwer geh- und stehbehinderter Steuerpflichtiger (Behinderungsgrad: 80 %) kann die Leasinggebühren für ein serienmäßiges, nicht besonders umgerüstetes Fahrzeug lediglich in Höhe des pauschalen Kilometersatzes in Höhe von 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 33 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob ein Schwerbehinderter neben einem pauschalen Kilometersatz von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer auch die Anschaffungskosten für einen neuen Pkw als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen kann.