FG Köln vom 26.11.1998
13 K 147/96
Fundstellen:
EFG 1999, 349

Lebensversicherung für GmbH-Gesellschafter

FG Köln, vom 26.11.1998 - Aktenzeichen 13 K 147/96

DRsp Nr. 2001/2905

Lebensversicherung für GmbH-Gesellschafter

Eine von einer GmbH zur Sicherung und Tilgung eines betrieblichen Kredits (hier: Finanzierung des Betriebsgebäudes) auf das Leben der Gesellschafter abgeschlossene Kapitallebensversicherung gehört zum Betriebsvermögen der GmbH. Die Versicherungsprämien sind daher als Betriebsausgaben abzugsfähig und die Rückkaufwerte mit dem jeweiligen Wert am Bilanzstichtag zu aktivieren.

Für die Praxis: