FG Köln, vom 26.11.1998 - Aktenzeichen 13 K 147/96
DRsp Nr. 2001/2905
Lebensversicherung für GmbH-Gesellschafter
Eine von einer GmbH zur Sicherung und Tilgung eines betrieblichen Kredits (hier: Finanzierung des Betriebsgebäudes) auf das Leben der Gesellschafter abgeschlossene Kapitallebensversicherung gehört zum Betriebsvermögen der GmbH. Die Versicherungsprämien sind daher als Betriebsausgaben abzugsfähig und die Rückkaufwerte mit dem jeweiligen Wert am Bilanzstichtag zu aktivieren.
Für die Praxis:
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