FG Brandenburg vom 10.12.1997
2 K 175/97 E
Fundstellen:
DB 1998, 1108
EFG 1998, 567

Leerfahrten anläßlich einer Krankheitsbehandlung

FG Brandenburg, vom 10.12.1997 - Aktenzeichen 2 K 175/97 E

DRsp Nr. 2001/2721

Leerfahrten anläßlich einer Krankheitsbehandlung

Bringen Eltern ihr sprachbehindertes Kind mit dem Pkw täglich in eine logopädische Integrationseinrichtung, so gehören auch die von den Eltern unternommenen Leerfahrten von der Integrationseinrichtung nach Hause bzw. umgekehrt zu den als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren Krankheitskosten, wenn ihnen ein Warten in der Integrationseinrichtung wegen der Dauer der täglichen Behandlung (vier bis fünf Stunden) nicht zuzumuten ist.

Für die Praxis:

Das FG bejahte den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Aufwendungen für die Leerfahrten, der Heilbehandlung und der Krankheit des Kindes (vgl. auch BFH vom 22.10.1996, BStBl II 1997, 346).

Fundstellen
DB 1998, 1108
EFG 1998, 567