Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß als Darlehen
BGH, Urteil vom 02.12.2002 - Aktenzeichen II ZR 101/02
DRsp Nr. 2003/119
Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß als Darlehen
»a) Eine für die Erfüllung der Einlageschuld (§ 19 Abs. 1GmbHG) erforderliche Leistung zu freier Verfügung der Geschäftsführung liegt nicht vor, wenn der eingezahlte Einlagebetrag absprachegemäß umgehend als Darlehen an den Inferenten oder an ein mit ihm verbundenes Unternehmen zurückfließt.b) Eine spätere Tilgung der "Darlehensschuld" durch den Gesellschafter oder das mit ihm verbundene Unternehmen im Wege der Aufrechnung tilgt auch die Einlageschuld, soweit § 19 Abs. 2, 5 GmbHG nicht entgegensteht.«