BFH vom 18.12.1997
V R 44/95

Leistungsaustausch bei Sacheinlage in GbR

BFH, vom 18.12.1997 - Aktenzeichen V R 44/95

DRsp Nr. 1998/19152

Leistungsaustausch bei Sacheinlage in GbR

Eine Leistung gegen Entgelt (hier: Gesamthandsbeteiligung) kann auch dann vorliegen, wenn ein Gesellschafter Wirtschaftsgüter in eine GbR einbringt. Ein Leistungsaustausch ist nicht allein deshalb zu verneinen, weil der Gesellschaftsvertrag der GbR keine Regelungen über Kapitalanteile und Führung von Kapitalkonten der Gesellschafter enthält.

Für die Praxis: