LG Regensburg - Urteil vom 30.05.1985
3 O 1601/84
Normen:
BGB § 276 ; StBerG § 57 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStR 1987, 134

LG Regensburg - Urteil vom 30.05.1985 (3 O 1601/84) - DRsp Nr. 1998/12238

LG Regensburg, Urteil vom 30.05.1985 - Aktenzeichen 3 O 1601/84

DRsp Nr. 1998/12238

1. Zwar trifft einen Steuerberater, der mit der Beratung seines Mandanten im Zusammenhang mit einem geplanten Beitritt zu einem Bauherrenmodell beauftragt wurde, die Verpflichtung, auch ohne entsprechende Nachfrage den Mandanten über alle steuerlichen Risiken des beabsichtigten Geschäfts beraten. 2. Das Risiko einer gewinn- oder verlustbringenden Absetzbarkeit einer Eigentumswohnung trägt jedoch der Eigentümer. 3. Ein Steuerberater konnte am 11.02.1980 die Rechtsprechungsänderung betreffend Anerkennung von Werbungskosten bei Bauherrenmodellen und die ihr folgende Verschärfung der Verwaltungspraxis nicht voraussehen. 4. Über noch nicht entschiedene Verfahren muß ein Steuerberater nicht informiert sein.

Normenkette:

BGB § 276 ; StBerG § 57 Abs. 1 ;
Fundstellen
DStR 1987, 134