LG Stuttgart - 21.08.1989 (10 KLs 137/88) - DRsp Nr. 1996/18878
LG Stuttgart, vom 21.08.1989 - Aktenzeichen 10 KLs 137/88
DRsp Nr. 1996/18878
Beamte der Steuerfahndung sind auch dann »Amtsträger der Finanzbehörde« i.S. der § 371 Abs. 2 Nr. 1 aAO, wenn sie in einem von der Staatsanwaltschaft geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren weisungsgebunden tätig werden.Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1 aAO bei Erscheinen eines Amtsträgers der Finanzbehörde in einem Betrieb zur Ermittlung eines betriebsbezogenen Steuerfalls wirkt in der Regel nicht zu Lasten der ausgeschiedenen Betriebsangehörigen.